Laut dem UN-Sozialpakt muss jedem Menschen im Krankheitsfall Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt werden. Auch Deutschland hat sich zu diesem Grundrecht verpflichtet. Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht.
● Einige Personengruppen sind von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Selbstständige, Nicht-Berufstätige über 27 Jahren, Menschen mit Schwerbehinderung, Auslandsrückkehrer*innen und Zeitsoldat*innen. Sie müssen sich eigenständig freiwillig versichern. Für die Kosten müssen sie selbst aufkommen.
● Wer diese Beiträge nicht zahlen kann oder sich dessen nicht bewusst ist, häuft Schulden bei der Krankenkasse an. In dieser Zeit ruht die Versicherung – das heißt, es werden nur Notfälle wie akute Schmerzen oder Schwangerschaften übernommen. Erst, wenn die Schulden beglichen sind, werden wieder alle Leistungen erbracht.
● Ab einem Alter von 55 Jahren ist ein Wechsel von einer privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr möglich, wobei die Kosten für eine private Versicherung im Alter ansteigen. Viele ältere Menschen sind daher damit konfrontiert, ihre Beiträge nicht mehr zahlen zu können.
● Wer ein befristetes Visum besitzt, kann sich nicht gesetzlich krankenversichern und ist auf eine private Auslandskrankenversicherung angewiesen. Diese Versicherungen schließen häufig Vorerkrankungen aus oder beschränken sich auf eine Versorgung im Notfall.
● In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts sind EU-Bürger*innen von Bürgergeld und Sozialhilfe ausgeschlossen. Ohne sozialversicherungsplichtige Anstellung haben sie also keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung.
● Sofern EU-Bürger*innen in keiner Beschäftigung stehen, die mindestens einem Minijob mit sieben Wochenstunden entspricht, gilt dieser Ausschluss sogar für bis zu fünf Jahre.
● Krankenversicherungen, die in einem anderen EU-Land abgeschlossen wurden, decken in Deutschland nur eine Notversorgung ab.
● Oft arbeiten sie in prekären Verhältnissen in Branchen wie Bau, Gastronomie und Pflege. Ohne Arbeitsvertrag zahlen Arbeitgeber*innen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen scheuen sie sich zudem ihren Status offenzulegen.
● Sie erhalten nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die auf die medizinische Versorgung bei akuten Schmerzen, Schwangerschaft und für Schutzimpfungen beschränkt sind. Für andere Behandlungen, wie etwa die Therapie chronischer Erkrankungen, müssen sie Anträge stellen, die oft trotz ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigungen abgelehnt werden.
● Behördengänge und bürokratische Hürden sind für sie oft schwer zu bewältigen. Krankenkassen dürfen Mitglieder abmelden, wenn keine Beiträge gezahlt werden und sie über sechs Monate nicht erreichbar sind. Viele verlieren dadurch unbemerkt ihren Versicherungsschutz, was es ihnen erschwert, wieder Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten.
Die Gründe für Versicherungslosigkeit sind extrem divers und meist komplex. Sie werden von vielen Faktoren beeinflusst und haben mit massiver struktureller Benachteiligung zu tun.
Viele Menschen haben auch trotz Krankenversicherungsschutz keinen angemessenen Zugang zum Gesundheitssystem. Sie sind Diskriminierung durch Rassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus oder Klassismus ausgesetzt.
Zudem können Sprachbarrieren und das Fehlen von Übersetzungsmöglichkeiten eine angemessene Behandlung verhindern.
2024 wurden zehn Projekte in Baden-Württemberg gefördert, um neue Anlaufstellen und Clearingsprechstunden zu schaffen. Darunter auch zwei Tübinger Einrichtungen. Die Projekte erarbeiteten sich wichtiges Fachwissen zur Lösung der oft komplexen Fälle.
Trotz erheblicher Errungenschaften der Projekte in ihren Regionen hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Finanzierung für 2025 wieder gestrichen. Den Clearingstellen droht dadurch die Schließung und Kommunen sehen sich wieder alleine mit der ethisch und finanziell untragbaren Situation konfrontiert.
Programm:
● Vortrag von Patricia Schulmann (Sozialarbeiterin, Bawabs e.V.) über die Gründe von Versicherungslosigkeit
● Vortrag von Anneke Pilgrim über die politische Arbeit des Bawabs e.V.
● Gesprächsrunde zu Fragen aus der Praxis
● Offener Austausch zu Ideen, Bedarfen und Forderungen für eine regionale Perspektive
Anmeldung bis 25. Oktober an kontakt@formatedesdialogs.de
Falls Sie eine Kinderbetreuung wünschen, bitte bei der Anmeldung mit angeben.
Diese Webstory wurde initiiert und umgesetzt von Formate des Dialogs in Kooperation mit dem Asylzentrum Tübingen und Bawabs e.V.
Das Projekt wird gefördert im Rahmen von TAKT — Tübingen aktiv gegen Diskriminierung.
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